info@sinntec.de
+49 (0) 5071 97903 0
+49 (0) 5071 97903 99

Akku-Lagerung – perfekter Schutz mit sicheren Systemen

Sie wollen Akkus sicher aufbewahren und suchen nach einem geeigneten System?

Akkusicherheit – auch ohne Vorschriften ausreichend schützen.
Innovative Lösungen für die sichere Gefahrstofflagerung.

Seit vielen Jahren sind Lithium-Batterien gefährliche Güter im Transportrecht und unterliegen diversen Gefahrgutvorschriften, die sich alle 2 Jahre verschärfen. Die Bedeutung der Lithium-Batterien in unserem Alltag nimmt immer mehr zu. Die leistungsstarken Batterien werden nicht nur in Mobilgeräten oder in E-Bikes eingesetzt, sondern auch in Industriegeräten, Fahrzeugen oder Maschinen. Auch wenn es aktuell für die Lagerung von Lithium-Batterien noch keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften gibt, so sollten dennoch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen getroffen werden. Beim Umgang, beim Laden und bei der Lagerung können deutlich Gefahren von den Akkus ausgehen. Die enorme Anzahl an Schadensfälle zeigt dies mehr als deutlich. Eine Beschädigung oder ein unsachgemäßer Umgang kann schnell drastische Folgen wie z.B. im Form eines Brandes haben. Da die Akkus nicht ständig unter Beobachtung stehen kann sich ein Brand schnell und unbemerkt ausbreiten.

Ein typischer Schadensfall ist eine Entzündung der Batterie mit explosionsartig aufflammenden Stichflammen und einem Austritt giftiger Rauchgase.
Weitere Gründe können sein:

Mechanische Beschädigung
Sturz, Quetschung, Wassereintritt

Überlastung
Falscheinbau, BMS-Fehler, Falsches Ladegerät

Fertigungsfehler
Qualitätsmangel, Billigware

Tiefenentladung
Winterpause, Überlastung, BMS-Fehler

Falschanwendung
Bedienungsfehler, Lagerverfehlung, falsches Ladegerät

Sicherheitsregeln

Grundsätzlich sollten folgende Sicherheitsregeln beachtet werden:

  • Schutz vor Kurzschluss der Batteriepole
  • Schutz vor mechanischer Beschädigung
  • Umgehende fachgerechte Entsorgung beschädigter Produkte
  • Keine dauerhafte, unmittelbare Aussetzung hoher Temperaturen
  • Separate Lagerung

Tipp:
Laden und Lagern von Lithium-Batterien trennen.
Ein Ort, an dem Batterien zeitgleich gelagert und geladen werden,
vergrößert im Ernstfall das Brandgeschehen.

Was passiert bei einem Brand von Lithium-Batterien?

Die meisten in Deutschland untersuchten Brandfälle im Zusammenhang mit Batterien ereignen sich während des Ladevorgangs. Geladene Akkus bieten eine größere Brandgefahr und verbrennen mit einem höheren Brandgeschehen. Grundsätzlich wird die elektrische Energie beim Brand eines Akkus schlagartig als thermische Energie freigesetzt und führt zu einem rasanten Temperaturanstieg. Wenn es sich dann noch um einen Ort handelt, an denen Akkus zeitgleich gelagert und geladen werden, kann dies zu einer Kettenreaktion mit weiteren Batterien führen. Je mehr Akkus sich im gleichen Schrank oder in der Umgebung befinden, desto größer der Schaden. Im schlimmsten Fall weitet sich der Brand aus und es kommt zu Unfällen mit Personenschaden sowie Gebäudebrände.

Vorschriften und Regeln für die Lagerung von Lithium Batterien

Derzeit gibt es keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das ist aber keinesfalls als „Freifahrtschein zum Nichtstun“ zu verstehen. Es handelt sich um Erzeugnisse nach REACH und daher per Definition nicht um Gefahrstoffe. Hier sind sich jedoch alle einig – Akkus sind innerbetrieblich wie ein Gefahrstoff zu behandeln und zu lagern. Aufgrund arbeitsschutzrechtlichen Pflichten und versicherungstechnischer Richtlinien gibt es ähnlich viel zu beachten wie aus der klassischen Gefahrstofflagerung.

Das VdS-Merkblatt 3103 des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bietet eine wichtige Orientierungshilfe.

Um die Sicherheit im Betrieb wirkungsvoll zu erhöhen, wird empfohlen eine Gefährdungsbeurteilung im Zusammenspiel mit der richtigen Lager- und Ladelösung durchzuführen. Da es mittlerweile eine Vielzahl von Lithium-Batterien auf dem Markt gibt, gibt es leider auch kein Schutzkonzept, welches allgemein angewendet werden kann. Grundsätzlich gilt es immer die Hinweise der Hersteller von Energiespeicher und akkubetriebenen Geräten zu beachten. Passende Schutzmaßnahmen wären, je nach Betrieb, z.B. geprüfte Transportbehälter, Sicherheitsschränke oder Brandschutzcontainer.
Bei der Wahl der richtigen Maßnahme sollte auch die Sachversicherung und bei größeren Mengen die Feuerwehr mit einbezogen werden. Wichtig hierbei ist auch der Zustand der Lithiumbatterie – für defekte oder beschädigte Akkus werden z.B. sogenannte Akku-Sicherheitstonnen benötigt.

Transport von Lithium-Batterien

Lithium Batterien werden seit 2009 im Transportrecht als Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) angesehen. Für kleinere Batterien <100Wh (Powerbanks, Handys oder Laptop-Akkus) hat der Gesetzgeber über die Sondervorschrift 188 in der ADR eine Erleichterung eingeführt. Unter bestimmten Auflagen fällt deren Transport nicht unter den Gefahrguttransport größerer Batterien.

Die folgenden Punkte sollten für einen ordnungsgemäßen Transport beachtet werden:

  • Handelt es sich um Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) oder um Lithium-Metall-Batterien (UN 3090)?
  • Einstufung der Batterien in kleine (nach SV188) oder größere
  • Wahl des richtigen Behälters bzw. der Verpackung inkl. korrekter Verpackungsweise
  • Kennzeichnung nach ADR

Bei einem Transport sollte im Vorfeld Rücksprache mit dem zuständigen Transportunternehmen gehalten werden, da es hier diverse Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen gibt.
In der ADR wird beispielsweise unterschieden nach neue/intakte Batterien, Batterien mit Protoypenstatus, defekte oder beschäditgte Lithium-Batterien oder Batterien, die entsorgt werden sollen. Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die an der Beförderung der Gefahrgüter mitwirken an ihren Verantwortungs- und Arbeitsbereich unterwiesen werden müssen. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter die Kriterien kennen, ab wann eine Batterie als defekt, beschädigt oder auffällig gilt.

Lösung für den Explosionsschutz – lockEX-Verschlussmechanik

Wir bieten Akku-Lager und Ladeschränke der Firma CEMO mit der neusten lockEX-Verschlussmechanik in unserem Online Shop an. Bei diesen Systemen wird durch eine Federkonstruktion die Schranktür nur einen kleinen Spalt aufgedrückt und sofort wieder zugezogen und verschlossen. Somit wird der Explosionsdruck abgeleitet. Bei Lithium-Batterien ist nicht nur mit auftretenen Flammen und ein explosionsartiges Abbrennen einzelner Zellen zu rechnen, sondern auch mit einer Gasexplosion ausgetretener Zelldämpfe. Die NO-BANG-Technologie von CEMO gewährleistet den Erhalt der Schutzwirkung.

lockEX Verschlussmechanik

Kontaktanfrage