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Entdecken Sie unser Angebot an Tankanlagen für Diesel

Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an stationären und mobilen Betankungslösungen

Ohne Diesel läuft der Betrieb nicht!

Sei es in der Landwirtschaft (besonders in der Erntezeit) oder bei einem Logistikunternehmen, der betriebseigenen Fahrzeuge betanken muss. Daher nutzen viele Betriebe oder Landwirte eigene Tankanlagen bzw. Hoftankstellen oder mobile Tankanlagen, um immer gut und überall mit Kraftstoff versorgt zu sein. Bei der Wahl der richtigen Tankanlage müssen viele verschiedene Faktoren beachtet werden. Sowohl die Bauart und Ausstattung der Tankstelle sind entscheidend aber auch die rechtlichen Anforderungen müssen erfüllt werden.

Rechtlich handelt es sich bei den Tankanlagen für Diesel auf dem Hof um eine Eigenverbrauchstankstelle.
Eine Eigenverbrauchstankstelle besteht aus einem Lagerbehälter und einem Abfüllplatz und ist dazu bestimmt, eigene betriebliche Fahrzeuge zu betanken. Eine solche Tankanlage wird vom Betreiber oder von ihm unterwiesenen Personen bedient. Eine Dieseltankanlage muss immer so sicher gebaut bzw. betrieben werden, dass kein Diesel in das Erdreich, in das Grundwasser oder in oberirdische Gewässer gelangen kann. Hier gibt es einige Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Diese sind in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) definiert. Dennoch empfehlen wir Ihnen immer, die für Sie geltenden Vorgaben bei der unteren Wasserschutzbehörde Ihres Landkreises abzuklären. Gerade in Schutz- und Überschwemmungsgebieten gibt es andere, teils strengere Regelungen, die unbedingt zu beachten sind.

Rechte & Pflichten
Paragraph
  • Tankanlagen mit mehr als 1.000 Liter Fassungsvermögen müssen bei der unteren Wasserschutzbehörde angezeigt werden
  • Prüfung vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) von Betriebstankstellen mit mehr als 1.000 Liter bis 10.000 Liter.
  • Wiederkehrende Prüfung – alle 5 Jahre – durch einen Sachverständigen von Tankanlagen mit mehr als 10.000 Liter
  • Baugenehmigung einholen bei Tankstellen mit mehr als 5.000 Liter
  • Die Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung oder Stilllegung darf nur durch einen Fachbetrieb erfolgen
  • Für die Aufstellung im Freien wird ein entsprechend zugelassener Tank benötigt
  • Jahresabgabemenge: max. 100.000 Liter
  • Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten
Abfüllplatz

Als Abfüllplatz bezeichnet man die Tankstellenfläche, auf der die Kraftfahrzeuge während des Tankvorgangs stehen. Dieser ist dazu da, ausgetretenen Diesel aufzufangen und zu einer Rückhalteeinrichtung abzuleiten. Grundsätzlich müssen Hoftankstellen auf einem flüssigkeitsdichten Beton stehen. Alternativ können auch Plattensysteme oder Dichtfolien (mit entsprechender Zulassung) verwendet werden. Der gesamte Bereich muss überdacht sein.

Grundsätzlich gilt folgende Regelung zur Größe eines Abfüllplatzes:

  • Tank + Länge vom Schlauch + 1 m (Überstand)

Bindemittel und Feuerlöscher müssen für den Notfall immer bereitgehalten werden.

Stationäre Tankanlagen

Bei den Tankanlagen unterscheidet man zwischen stationäre Tankanlagen oder mobile Tankanlagen.

Stationäre Tankanlagen sind in der Regel fest installierte Anlagen und werden für die Lagerung und Förderung von größeren Mengen an Diesel eingesetzt. Sie bestehen aus einem Lagertank, welcher aus Stahl oder Kunststoff sein kann, einer manuellen oder elektrischen Pumpe und/oder einer Zapfsäule mit Ausweis- und Auswertungssystem.
Bitte beachten Sie, dass für eine Aufstellung im Freien entsprechende Zulassungen benötigt werden.
Doppelwandige Stahltanks können draußen aufgestellt werden. Stahltanks mit PE-Innenmantel dürfen jedoch nur im Gebäude aufgestellt werden. Behälter mit Prüfzeichen oder bauaufsichtlicher Zulassung oder GFK-Tanks bis 2.000 Liter einwandig, können ohne Auffangwanne, jedoch auf flüssigkeitsdichtem Beton mit 1 cm Aufkantung aufgestellt werden. Andere Behälter müssen in einer Auffangwanne gestellt werden. Ebenfalls benötigen Sie einen Anfahrschutz, wie z.B. eine Leitplanke, große Feldsteine, hohe Schwelle oder Spritzschutzwand wie bei einem Abfüllplatz.

Ein automatisches Zapfventil ist grundsätzlich erforderlich, außer Ihr Lagerbehälter ist kleiner als 1.000 Liter. Hier ist auch eine Abgabe mit einer von Hand betriebenen Pumpe mit Absperrhahn zulässig. Dies gilt ebenfalls für elektrische Pumpen, wenn die Pumpe während der Stillstandszeiten mit einem Schalter (von Hand betätigt) vom Stromnetz getrennt sind.

Auch wird ein fest angeschlossener Befüllstutzen mit Tankwagenkupplung für die Befüllung mithilfe eines Tankwagens benötigt. Wenn Sie eine Tankanlage bis 1.000 Liter Volumen nutzen ist auch eine Befüllung mit der automatischen Zapfpistole des Tankwagens erlaubt. Ein Grenzwertgeber verhindert das Überfüllen des Lagerbehälters beim Tankvorgang. Bei unterirdischen Tanks sowie bei allen Tanks mit einem Füllvolumen von über 1.000 Liter ist dieser gesetzlich vorgeschrieben. Eine Hebersicherung an der Pumpe ist erforderlich.

Als stationäre Tankanlage eignet sich z.B. der 1.000 Liter Schütz Tank (Fassungsvolumen 990 Liter) in Kombination mit einer elektrischen Fasspumpe Hornet W40. Bei diesem Tank handelt es sich um einen doppelwandigen Tank, welcher ohne Auffangwanne aufgestellt werden darf. Auch gibt es diesen mit einer Transportzulassung. Der Lagertank ist geeignet zur Befüllung mit Diesel, Heizöl EL/L und Kühlerfrostschutzmittel. Die Fasspumpe kann wahlweise mit manuellem Zapfventil oder mit automatischem Zapfventil ausgestattet werden. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit ein digitales Zählwerk (FMT3) zu montieren um immer die genaue Abgabemenge definieren zu können.

Mobile Tankanlagen

Mobile Tankanlagen sind, wie der Name es schon verrät, mobil und flexibel einsetzbar. Die Tankanlagen müssen den Anforderungen der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und des GGBefG (Gefahrguutbeförderungsgesetz) entsprechen. Die Behälter sind i.d.R. einwandig aufgebaut und daher nur für den Transport, jedoch nicht für die dauerhafte Lagerung zugelassen. Die Behälter fallen unter die sogenannte Handwerkerregelung. Es ist auch möglich, die Tankanlage als ortsfesten Tank einzusetzen, hier gelten dann die Regelungen für die Eigenverbrauchstankstellen.

  • ADR: Die ADR regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, einschl. mobiler Tankanlagen
  • GGVSEB: Die GGVSEB ist die deutsche Umsetzung der ADR
  • GGBefG: Das GGBefG regelt die Beförderung gefährlicher Güter im Allgemeinen

Mobile Tankanlagen sind in verschiedenen Größen erhältlich und bestehen aus einem Tank, worin der Dieselkraftstoff gelagert wird, einer Pumpe (manuell oder elektrisch) sowie einer manuellen oder automatischen Zapfpistole, eines Zählwerks und teilweise (je nach Größe) eines Schlauchaufrollers. Die Tankanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Prüfungen und Wartungen müssen von einer BAM (Bundesanstalt für Materialforschung) anerkannten Stelle erfolgen. Die Prüfung ist jeweils in Abständen von 2 ½ und 5 Jahren, nach Herstellungsdatum vorzunehmen.

Freistellungsvorschriften von der ADR

Freistellung von der ADR für Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 450 Litern, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Die mobile Tankanlage muss für Dieselkraftstoff zugelassen sein
  • Die mobile Tankanlage muss über Sicherheitsreinrichtungen verfügen, um ein Auslaufen oder eine Explosion zu verhindern
  • Die Anlage muss regelmäßig gewartet und geprüft werden

Freistellung von der ADR für Beförderungen von nicht mehr als 1.000 Litern, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Die mobile Tankanlage muss für Dieselkraftstoff zugelassen sein
  • Die mobile Tankanlage muss über Sicherheitsreinrichtungen verfügen, um ein Auslaufen oder eine Explosion zu verhindern
  • Die Anlage muss regelmäßig gewartet und geprüft werden
  • Die Beförderung muss unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, z.B. darf die Tankanlage nur an einem Ort befüllt werden

Um von der ADR befreit zu werden, muss eine Befreiungserklärung ausgestellt werden. Diese wird von einer vom BAM anerkannten Inspektionsstelle ausgestellt.

Prüfung & Wartung

In Zusammenarbeit mit der Firma CEMO bieten wir Ihnen einen umfassenden Service an, wenn es um die Wartung von Sicherheitsschränken, Tankstationen und Fässern geht.

Der Gesetzgeber schreibt die regelmäßige Überprüfung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen vor.
Sprechen Sie uns an! Gern stellen wir Ihnen Ihr Servicepaket individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammen und unterstützen Sie bei der Umsetzung aller wichtigen Richtlinien.

Cemo Prüfung

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